Vorbemerkung
Jeder Schüler hat Rechte und Pflichten. Die vorliegende Hausordnung legt entsprechende Schwerpunkte fest.
Weisungen
Alle Lehrkräfte und in der Schule beschäftigtes technisches Personal sind verpflichtet, bei Verstößen gegen die Hausordnung einzuschreiten. Entsprechende Weisungen sind von den Schülern zu befolgen.
1. Organisatorisches
1.1 Anschrift
Grundschule Großbauchlitz, Schulstraße 7, 04720 Döbeln
Schulleiterin: Frau K. Pridöhl
Tel.: 03431 607769-0
Fax: 03431 607769-8
Internet: http://grossbauchlitzschule.de
Unterrichtszeiten:
1. Stunde 07.45 Uhr – 08.30 Uhr
2. Stunde 08.35 Uhr – 09.20 Uhr
Hofpause/Frühstück
3. Stunde 09.40 Uhr – 10.25 Uhr
4. Stunde 10.30 Uhr – 11.15 Uhr
Mittagspause
5. Stunde 12.00 Uhr – 12.45 Uhr
6. Stunde 12.50 Uhr – 13.35 Uhr
1.2 Entschuldigungen bei Krankheit
Kranke Schüler sind am 1. Krankheitstag bis 07.30 Uhr zu entschuldigen, telefonisch oder persönlich. Bei unentschuldigtem Fehlen ist die Schule aus fürsorglichen Gründen verpflichtet, ab 08.15 Uhr die Polizei zu informieren. Im Falle telefonischer Verständigung ist eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern erforderlich und ab dem 6. Fehltag ein ärztliches Attest vorzulegen.
2. Unterrichtsbeginn am Morgen
2.1 Einlass
Der Einlass erfolgt 07.30 Uhr nur für Schüler (in diesem Punkt beruft sich die Schule auf ihr Hausrecht). Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind alle Schüler im Klassenzimmer, legen die Arbeitsmaterialien bereit und bereiten sich auf die kommende Unterrichtsstunde vor. Mit dem Stundenklingeln beginnt für alle Schüler der Unterricht.
Eltern/Lehrergespräche in der Zeit von Einlass bis Vorklingeln sind nur nach vorheriger schriftlichen Anmeldung möglich.
2.2 Zutritt zur Schule
Während der Unterrichtszeiten (von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsschluss um 13.35 Uhr) ist den Eltern der Zutritt nicht gestattet. Die Abholung der Kinder kann nur außerhalb des regulären Schulbetriebes stattfinden. Eltern-/ Lehrergespräche sind nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich.
3. Pausenordnung
3.1 Hofpause
Die Hofpausen verbringen alle Grundschüler im Freien. Bei ungünstiger Witterung bleiben alle im Schulhaus. Rücksichtsvolles Verhalten ist dabei Grundsatz, das heißt wir rennen nicht in den Gängen, springen nicht auf den Treppen, verhalten uns ordentlich auf den Toiletten, um niemanden zu gefährden. Damit kein Kind verletzt wird, dürfen keine Steine, Stöcke, Kastanien, Schneebälle und andere Gegenstände geworfen werden.
3.2 Schulgelände
Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Verlässt der Schüler eigenmächtig die Schule und das eingezäunte Gelände, erlischt der Versicherungsschutz.
4. Regeln des Zusammenlebens an unserer Grundschule
4.1 Verhaltensregeln
Alle Schüler verhalten sich so, dass sie die Gefährdung anderer vermeiden und keinen beleidigen. Der Umgang mit Scheren, Zirkeln und anderen spitzen Gegenständen ist in den Pausen untersagt. Gewaltverherrlichende Verhaltensweisen in den Pausen sind strikt zu unterlassen. Alle Schüler halten sich an die allgemein gültigen Regeln des geordneten Zusammenlebens.
4.2 Wertgegenstände
Alle Schüler achten auf ihre persönlichen Sachen und Gegenstände. Wertsachen und etwaige mobile Endgeräte (Handys, Tablets, Smartwatches, Laptops etc.) gehören nicht in die Schule! Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Keiner vergreift sich an den Schulsachen anderer Kinder. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl übernehmen wir keine Haftung!
4.3 Umgang mit fremden Eigentum
Die Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel werden pfleglich behandelt. Bei mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung muss durch die Erziehungsberechtigten finanzieller oder materieller Ersatz in Höhe des entstandenen Schadens geleistet werden. Für Schäden am Eigentum von Mitschülern oder bei Diebstahl haftet der verursachende Schüler bzw. dessen Personensorgeberechtigten.
5. Benutzung der Turnhalle und des Werkraumes
5.1 Turnhalle und Werkraum dürfen ohne Lehrer nicht betreten werden.
5.2 Es gelten die einzelnen Ordnungen!
6. Unterrichtsschluss
Nach dem Unterricht wird das Zimmer sauber verlassen. Die Tafel wird abgewischt, unter den Bänken bleibt nichts zurück und die Fenster werden geschlossen.
7. Schlussbemerkung
Das Schulgesetz des Freistaates Sachsen regelt im § 39 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die bei wiederholten groben Verstößen gegen die Hausordnung zum Einsatz kommen. Die Hausordnung wurde am 09.03.2020 von der Schulkonferenz beschlossen. Sie tritt am Tag der Verteilung in Kraft und gilt für alle Schüler der Grundschule Großbauchlitz.
Döbeln, 09.08.2023
gez. Pridöhl
Schulleiterin